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ADR

 

Gefahrguttransport bedeutet mehr Verantwortung und höhere Strafen,

aber auch Höherqualifizierung von Lenker und allen Beteiligten!

 

Das ADR ist ein internationales Regelwerk zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Grundlage dafür bildet in Österreich das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG).


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Gefahrgut
Gefahrgut, ist wegen seiner Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt.

Das ADR regelt die Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Gefahrgüter. Auch Schulung und Verhalten des bei der Beförderung tätigen Personals, sowie Anforderungen an Fahrzeugbau- und ausrüstung werden vom ADR geregelt.Das ADR legt auch fest, welche gefährlichen Güter überhaupt nicht befördert werden dürfen.


Die wichtigsten internationalen Regelungen sind:

 

  • ADR-Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
  •  RID-Internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter
  • ADN-Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
  • IMDG-International Maritime Dangerous Goods Code in der internationalen Seeschifffahrt
  • ICAO-Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air im Luftverkehr
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Die gefährlichen Güter werden in folgende Gefahrgutklassen eingeteilt:


Klasse 1    Explosivstoffe und Gegenstände, die Explosivstoffe enthalten (mit sechs Unterklassen)
Klasse 2    Gase
Klasse 3    Entzündbare flüssige Stoffe
Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe
Klasse 4.2 Selbstentzündliche Stoffe
Klasse 4.3 Stoffe, die mit Wasser entzündliche Gase bilden
Klasse 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
Klasse 5.2 Organische Peroxide
Klasse 6.1 Giftige Stoffe
Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7   Radioaktive Stoffe
Klasse 8   Ätzende Stoffe
Klasse 9   Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände (z.B. Lithiumbatterien, umweltgefährdende oder

                heiß beförderte Stoffe)

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UN-Nummer
Gefahrgut, hat laut ADR - Stoffliste eine vierstellige UN-Nummer (zum Beispiel Benzin „UN 1203“). Sie kennzeichnet den Stoff oder Gegenstand auf der Verpackung, im Beförderungspapier und zum Teil auch auf der orangefarbenen Gefahrgut-Tafel von Fahrzeugen und Containern.

Die Nummern auf dieser Tafel sind im Ernstfall äußerst wichtig für die Einsatzkräfte!!

 

Gefahrzettel und Großzettel
Gefahrzettel sind Rauten und haben je nach Klasse unterschiedliche Farben. Das Gefahrensymbol und darunter der Zahlencode informieren über die Gefahrgutklasse. Die einzelnen Muster und ihre Bedeutung sind in den schriftlichen Weisungen wiedergegeben. Die zutreffenden Gefahrzettel müssen an den Verpackungen angebracht werden, entsprechende Großzettel vor allem an Containern, Tankfahrzeugen und Güterwagen. Bei kleinen Mengen bestimmter Stoffe kann die Verpackung anstelle des Gefahrzettels eine rautenförmige Linie tragen, in die nur die UN-Nummer oder „LQ“ eingetragen ist.

 

Orangefarbene Kennzeichnung (Gefahrentafel)
Orangefarbene rechteckige Tafeln auf der Vorder- und Rückseite von Straßenfahrzeugen weisen auf eine Gefahrgutbeförderung hin. Auf einem Tankfahrzeug sind diese selbst oder zusätzlich seitliche Tafeln mit zwei übereinanderstehenden Nummerncodes versehen.

Die obere „Kemler“-Zahl informiert über die Art der Gefahr, die untere ist die UN-Nummer, die den Stoff laut ADR bezeichnet. Diese Hinweise sind vor allem für die Feuerwehr wichtig. Bei einer Unfallmeldung sollte daher darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Gefahrgutfahrzeug handelt und - wenn möglich - welche UN-Nummern es trägt.

 

Schriftliche Weisungen für Unfälle und Notfälle (Unfallmerkblatt)
Bei der Beförderung auf der Straße müssen die Lenker schriftliche Weisungen mitführen, die Verhaltensanweisungen für Zwischenfälle enthalten. Sie nehmen dabei auf die Gefahrzettel Bezug. Unterhalb des Texts können Sie diese von der Website der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) herunterladen.

 

Private Beförderungen
Die Gefahrgutvorschriften gelten nicht für Beförderungen gefährlicher Güter, die Privatpersonen durchführen. Dabei müssen diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sein.
Außerdem müssen Maßnahmen ergriffen werden, die das Freiwerden des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen verhindern.

Werden entzündbare flüssige Stoffe in wiederbefüllbare Behälter gefüllt (zum Beispiel Benzin für den Rasenmäher an der Tankstelle), dürfen nicht mehr als 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit (ein Kraftfahrzeug und Anhänger) befördert werden.

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Termine und Kursorte

Fohnsdorf, Fahrschule Arena

Wolfsberg,       Hotel Hecher

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