Klasse F (Traktor)
Du kannst mit der Ausbildung für Klasse F mit 15 1/2 Jahren beginnen.
Ab dem 16. Lebensjahr darfst Du Fahrzeuge der Klasse F (nur landwirtschaftliche) lenken.
Eine Mehrphasenausbildung ist bei Klasse F nicht vorgesehen.
Theorieausbildung:
- 26 Theorieeinheiten Allgemein (B-Kurs)
- 8 Theorieeinheiten Klasse F (spezifisch) mit den Inhalten:
rechtliche Vorschriften, Fahrzeugtechnik
fahrdynamische Grundlagen für Zugmaschinen.
Bist Du bereits Besitzer des B-Führerscheins, so musst Du nur mehr die 8 Theorieeinheiten für Klasse F besuchen.
Bei der Theorieprüfung werden auch nur F-spezifische Fragen gestellt.
Praxisausbildung:
4 Fahreinheiten (mindestens) mit den Inhalten:
-
Einschulung am Traktor
- Fahren am Übungsplatz
- Fahren im Verkehr
- Ankuppeln, Abkuppeln des Anhängers
- Zurückschieben; geradeaus und im rechten Winkel mit Anhänger
Theorieprüfung:
Achtung! Bei der Prüfung Führerschein, Reisepass oder Personalausweis mitnehmen!!
Ohne Ausweis keine Prüfung!!!!
- Du musst ca. 40 allgemeine Fragen (Verkehrsvorschriften für alle Fahrzeuglenker) und ca. 20 spezifische Fragen beantworten.
- Für ein positives Ergebnis müssen mindestens 80% der allgemeinen und 80% der spezifischen Fragen richtig beantwortet werden.
- Negative Theorieprüfungen dürfen frühestens nach 14 Tagen wiederholt werden.
- Positive Theorieprüfungen bleiben 18 Monate lang gültig.
Praxisprüfung:
Achtung! Bei der Prüfung Führerschein, Reisepass oder Personalausweis mitnehmen!!
Ohne Ausweis keine Prüfung!!!!
- Befragung am Fahrzeug
- Fahrübungen am Fahrschulgelände (Anhängen des Anhängers, Rangierübungen)
- Prüfungsfahrt im Verkehr
- Besprechung der Prüfungsfahrt
Praxisprüfung positiv!! Jetzt erhältst Du Deinen vorläufigen Führerschein:
...dieser ist in Verbindung mit einem Lichtbildausweis 4 Wochen gültig. Achtung! Nur innerhalb Österreichs!
Möchtest Du Deinen bestehenden Führerschein abgeben (an den Fahrprüfer), bekommst Du ca. eine Woche nach Einzahlung der Prüfungs- und Ausstellungsgebühr Deinen neuen Führerschein an Deine Wohnadresse zugeschickt.
Beachte, dass Du während dieser Zeit nicht ins Ausland fahren darfst!
Gibst Du Deinen alten Führerschein nicht am Prüfungstag beim Fahrprüfer ab, kannst Du ihn ca. eine Woche später, nach Einzahlung der Gebühren, im Bürgerbüro der BH-Judenburg gegen den neuen umtauschen.
Fahrzeuge, die Du mit Klasse F lenken darfst:
- Zugmaschinen (Traktore) mit leichten und schweren Anhängern
- Motorkarren
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50km/h
- Einachszugmaschinen bis max.25 km/h
- Sonderkraftfahrzeuge bis 3500kg hzGm
















