B-Ausbildung:
Theorie:
- Beginn frühestens ab 17 1/2 Jahren
- Kurs ist 32 Einheiten (zu je 50 min) in der Fahrschule
- Theoretische Prüfung am Computer (vorher jedoch die Vorprüfung)
Praxis:
- 6 Fahrstunden (Vorschulung, Grundschulung) mit dem Fahrschulauto
- Hauptschulung mit individueller Anzahl von Fahrlektionen. Bei der B- Standardausbildung würde diese Hauptschulung (dient auch zur intensiven Prüfungsvorbereitung) nur eine Fahrlektion dauern!!
Dies ist in der Praxis aber so gut wie nicht möglich, deshalb empfehlen wir aus Seriösitätsgründen
die Ausbildung mit mindestens 18 Fahrstunden.
(Die Entscheidung liegt aber trotzdem bei unseren Kunden
- 6 Fahrstunden Perfektionsschulung mit Prüfungsvorbereitung
- Praxisprüfung mit 18 Jahren in der Fahrschule.
- Unser Tipp: Die Vollausbildung mit mindestens 18 Fahrstunden.
Unsere Prüfungserfolge geben uns recht.
L 17 - Vorgezogene Lenkerausbildung:
Grundausbildung:
- Theoriekurs (mind. 26 Einheiten)
- 12 Fahrstunden in der Fahrschule
- Danach stellst Du den Antrag auf Bewilligung zur Durchführung von Ausbildungsfahrten
bei der Behörde. - Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids führst Du die praktische Hauptschulung durch.
- Insgesamt müssen von Dir 3000 km Ausbildungsfahrt absolviert werden.
Kennzeichnung am Fahrzeug vorne und hinten mit
blauen "L17 - Ausbildungsfahrt" - Tafeln - gibt`s bei uns in der Fahrschule.
Jede Fahrt ist in ein Fahrtenprotokoll einzutragen und von Dir und Deiner Begleitperson zu unterschreiben.
Dokumente, die auf Ausbildungsfahrten mitzuführen sind:
- Bewilligungsbescheid
- Führerschein (Begleiter)
- Amtlicher Lichtbildausweis (Bewerber)
Nach 1000km Ausbildungsfahrt:
- 1. begleitende Schulung in der Fahrschule mit dem Fahrlehrer und dem Begleiter.
- Eine Fahrlektion (50 min) und ein Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt (50 min).
Nach 2000km Ausbildungsfahrt:
2. begleitende Schulung in der Fahrschule mit dem Fahrlehrer und dem Begleiter.
Eine Fahrlektion (50 min) und ein Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt (50 min).
Zwischen 1. und 2. Schulung müssen mindestens 14 Tage liegen.
Nach 3000km Ausbildungsfahrt:
Perfektionsschulung (3 Fahrlektionen) in der Fahrschule mit dem Fahrschulauto.
Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert.
Dein Begleiter kann anwesend sein.
Wir (Bewerber, Begleiter sowie Fahrlehrer) führen ein Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrt.
Die jeweiligen Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt.
Prüfung und anderes:
WICHTIG für Theorie - und Praxisprüfung:
In der Fahrschule mit vollendetem 17. Lebensjahr
Nach Erteilung der Lenkberechtigung entfällt die Kennzeichnung mit "L 17" Tafeln am Fahrzeug.
Der Führerschein auf L17 Basis hat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nur in Österreich, Deutschland, England, Nordirland und Dänemark Gültigkeit!
Promillegrenze 0,1‰ Alkohol für Fahrschüler und Ausbilder
Ab dem 18. Lebensjahr gelten alle Bestimmungen des Probeführerscheins bis zum 20. Lebensjahr.
Am besten zu kombinieren mit B - Standardausbildung oder B - Vollausbildung
Theoriekurs in der Fahrschule
Mindestens 6 Fahrstunden (von 13 oder 18) in der Fahrschule
Theoretische Einweisung von Begleitperson und Führerscheinanwärter-in in der Fahrschule.
Antrag auf Ausbildungsfahrt bei der BH stellen.
Fahren mit der Begleitperson (je mehr desto besser)
Noch erforderliche Fahrstunden zur Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule absolvieren - Abhängig von Deiner Routine!!
Theorieprüfung
Praxisprüfung (ab 18. Lebensjahr)
Kraftfahrzeuge mit:
- einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg
- max. 8 Plätzen (außer dem Lenkerplatz)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- mit einer Eigenmasse von mehr als 400 kg
Motorräder:
- mit einem Hubraum von max. 125 ccm
















