Motorradführerschein ab 19.01.2013:
Die Mopedausbildung bis 50ccm bleibt wie bisher, wird aber zu einer eigenen Führerscheinklasse.
Klasse A1
Erwerb möglich ab 16 Jahren
Motorräder mit 125ccm / 11kw bzw. 0,1kw/kg
Ausbildung und Prüfung müssen absolviert werden.
Klasse A2
Erwerb möglich ab 18 Jahren
Motorräder bis 35kw / 0,2kw/kg
Ausbildung und Prüfung müssen absolviert werden.
Erwerb von A1 auf A2
mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A1
Mehrphase für A1 abgeschlossen
Praxisprüfung oder 7 Fahrstunden
Klasse A:
Erwerb möglich ab 24 Jahren
Motorräder ohne Leistungsbegrenzung
Ausbildung, Prüfung und eine Perfektionsfahrt müssen absolviert werden.
Erwerb von A2 auf A:
mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A2
Mehrphase für A2 oder A1 abgeschlossen
Praxisprüfung oder 7 Fahrstunden
Zugang ab 20 Jahren möglich
Erwerb von A1 auf A (ohne A2 gefahren zu sein):
Erwerb von A1 auf A (ohne A2 gefahren zu sein):
Mindestalter 24 Jahre
Praxisausbildung mit Prüfung

