fahrschule_neu

Motorradführerschein ab 19.01.2013:

Die Mopedausbildung bis 50ccm bleibt wie bisher, wird aber zu einer eigenen Führerscheinklasse.

Klasse A1

Erwerb möglich ab 16 Jahren

Motorräder mit 125ccm / 11kw bzw. 0,1kw/kg

Ausbildung und Prüfung müssen absolviert werden.

Klasse A2

Erwerb möglich ab 18 Jahren

Motorräder bis 35kw / 0,2kw/kg

Ausbildung und Prüfung müssen absolviert werden.

Erwerb von A1 auf A2

mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A1

Mehrphase für A1 abgeschlossen

Praxisprüfung oder 7 Fahrstunden

Klasse A:

Erwerb möglich ab 24 Jahren

Motorräder ohne Leistungsbegrenzung

Ausbildung, Prüfung und eine Perfektionsfahrt müssen absolviert werden.

Erwerb von A2 auf A:

mindestens 2 Jahre Fahrpraxis mit A2

Mehrphase für A2 oder A1 abgeschlossen

Praxisprüfung oder 7 Fahrstunden

Zugang ab 20 Jahren möglich 

Erwerb von A1 auf A (ohne A2 gefahren zu sein):

Erwerb von A1 auf A (ohne A2 gefahren zu sein):

Mindestalter 24 Jahre

Praxisausbildung mit Prüfung

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