Voraussetzungen

- Erteilung Klasse AL(=Leichtmotorrad max. 25 kW) mit vollendetem 18. Lebensjahr
- Mindestens zwei Jahre Probezeit
mit AL
- Klasse AL geht nach zwei Jahren automatisch auf die Klasse A (über 25kW) über.
- Ab 21. Lebensjahr Direktzugang Klasse A
Theoretische Ausbildung

- Strebst Du Klasse A, B auf einmal an, so ist zum B - Kurs zusätzlich noch
der A- Theoriekurs (8 Einheiten) zu absolvieren.
- Bei Klasse B vorhanden, absolvierst Du nur 8 Einheiten den A-Theoriekurs
- Kursinhalte: Fahrtechnik und Gefahren, Technik des Motorrades, Ausrüstung
Praktische Ausbildung
- 12 gesetzlich vorgeschriebene Fahreinheiten
- Achtung!!: Wenn es Deine Sicherheit erfordert können auch mehr Stunden erforderlich sein. Da solltest Du uns vertrauen!!.
- Beginn am Übungsplatz, abseits des öffentlichen Verkehrs.
Erst wenn Du Dich sicher genug fühlst, fährst Du im öffentlichen Straßenverkehr. - Danach sind je nach Fahrkönnen auch richtige, mehrstündige, praxisgerechte Ausfahrten möglich.
- Deine Sicherheit ist unser oberstes Gebot!
Welche Fahrzeuge darfst Du mit Klasse A lenken?
- Leichtmotorräder und Motorräder mit Beiwagen mit max. 25 kW
- Motorräder mit einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht mit max. 0,16 kW/kg.
- Kraftfahrzeuge mit drei Rädern mit einer Eigenmasse von max. 400 kg
Mehrphasenausbildung
Bei Klasse A / AL ist ein Fahrsicherheitstraining zwischen
3. und 9. Monat nach bestandener Prüfung vorgeschrieben.













